Überspannungsschutz bei Photovoltaikanlagen
Werden Photovoltaikanlagen installiert und eine Erneuerung des Zählerschranks ist nicht erforderlich (siehe auch http://smarthome-passler.de/neuer-zaehlerschrank-oder-nicht) stellt sich häufig die Frage
Muss ein Überspannungsschutz installiert werden oder nicht?
Überspannungsschutz auf der AC-Seite (Wechselspannung)
Der Verbau eines AC-Überspannungsschutz ist spätestens seit Dezember 2018 Pflicht. Dies gilt für nahezu alle Gebäude, die an Stromnetze angeschlossen sind. Das Nachrüsten, ob in Altbau oder auch jüngeren Gebäuden, wird hingegen erst dann zur Pflicht, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der bestehenden Anlage stattfindet.
Wird eine PV Anlage neu errichtet und an die elektrische Anlage angeschlossen, ist mindestens Überspannungsschutz (Typ 2) auf der AC-Seite nach DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-712 einzusetzen.
Überspannungsschutz auf der DC-Seite (Gleichspannung)
Durch den zusätzlichen Verweis in der DIN VDE 0100-712 auf die VDE 0185-305-3, Beiblatt 5, ergibt sich neben der AC-Seite auch auf der DC-Seite die Notwendigkeit eines Überspannungsschutzsystems, um zur Sicherheit des Wechselrichters bei Anlagen mit äußerem Blitzschutzsystem beizutragen.
Fazit
Oftmals wird argumentiert das Wechselrichter bereits einen Überspannungsschutz integriert haben.
Das ist soweit korrekt, jedoch möchte man doch den Wechselrichter selbst – als eine der teuersten Komponenten einer PV-Anlage – schützen.
Somit sind bei PV-Installationen auf der AC- als auch auf der DC-Seite Überspannungsschutzmaßnahmen vorzusehen.
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