Neuer Zählerschrank oder nicht?
Bei Installation einer Photovoltaikanlage oder Anschluss zusätzlicher Verbraucher (wie Wallboxen) stellt sich die Frage:
“Darf ein vorhandener Zählerplatz weiterhin verwendet werden?”
Diese Frage wird in der Regel durch die technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber beantwortet. Dabei wird unterschieden welche Anpassung erfolgen soll:
- Leistungserhöhung in der Anschlussnutzeranlage
- Umstellung Zählerplatz auf Drehstrom
- Umstellung auf Zweirichtungsmessung (mit Änderung der Betriebsbedingungen)
- Umstellung von Ein- auf Zweitarifmessung
- Umstellung konventionelle Messeinrichtung (Ferraris) auf moderne Messeinrichtung
- Umstellung konventionelle Messeinrichtung (Ferraris) auf intelligentes Messsystem
Je nachdem wie Alt die bisherige Zähleranlage ist bzw. ob die bestehende Zähleranlage die Normen DIN 43870, DIN VDE 0603 oder DIN 43853 erfüllt, muss der Zählerschrank erneuert oder erweitert werden. Sofern eine Zählertafel (keine Schutzklasse II) vorhanden ist, muss der Zählerschrank so gut wie immer erneuert werden.
Wenn Sie ein Vorhaben dieser Art planen beraten wir Sie gerne ob ein bestehender Zählerschrank erneuert werden muss oder nicht.